Werwolf Gullan Lord of the Darkness
Werwolf Clan  Gullan Lord of the Darkness Logo

Wurde von einem Werwolfältesten am 07.08.2005 um 15:06:13 Uhr erschaffen
Clan:
Charakter Beschreibung
Gullan Lord of the Darkness hat 5192 erbeutet!
:-)) Dankeschööööööööööööön


Über den kahlen Bäumen des Parkforsts lag eine frostklare Winternacht. Eine junge Frau stand fröstelnd auf einer der schneebedeckten Lichtungen. Als in der Ferne die Turmuhr zwölfmal schlug, kuschelte sie sich enttäuscht in ihren roten Mantel und verließ die Lichtung. Sie eilte über die sauberen Kieswege und bog in einen der vielen Trampelpfade Richtung Altstadt ein.
Tausend Gedanken flogen ihr durch den Kopf. Vielleicht hatte sie sich alles nur eingebildet: »Wahrscheinlich war es doch nur einer von den vielen Straßenkötern, die nachts die Gassen durchstöbern«.
Eine weiße Dunstwolke bildete sich vor ihrem Mund. Sie seufzte und blieb stehen. Ihre Augen suchten den Mond, der hinter der schwarzen Silhouette einer Fichte hervorlugte und sein spärliches Licht auf dem schmalen Pfad tanzen ließ. Ob es wirklich schon Vollmond war?
Plötzlich lief ihr ein kalter Schauer über den Rücken. Irgendetwas war dort im Dunkel der Bäume. Sie spürte es in jedem ihrer sich sträubenden Nackenhaare. Sie starrte in die Finsternis. Aus dem Schatten lösten sich die Umrisse zweier rot glühender Augen.
Erleichtert atmete sie auf. Wie sehr hatte sie diese Augen vermisst ! »Musst du mich immer so erschrecken ?« fragte sie mit zittriger Stimme. Als er aus dem Schatten schritt, kniete sie sich aufgeregt hin und umarmte die Wolfsgestalt.
Er schloss die roten Augen, rieb seine Schnauze an ihrem Hals, während sie sein schwarzes Fell streichelte. Seine Zunge berührte ihre Haut. Instinktiv biss er vorsichtig zu. Erschrocken riss sie sich los, fiel lautlos hin und kauerte sich zuckend unter ihren Mantel. Er kniff den Schwanz zwischen die Beine und winselte.
Als sie ihre weiße Schnauze unter dem Mantelsaum hervorsteckte, bleckte sie die Zähne: »Verdammt noch mal! Hättest du nicht warten können?«.
Wild zerriss sie mit ein paar kräftigen Bissen ihre Jeans und befreite ihre Hinterpfoten. Ihr weißes Fell sträubte sich: »Weißt du eigentlich, wie bescheuert es aussieht, wenn ein Wolf mit zerrissenem Slip, BH, einer Handtasche und Stöckelschuhen im Maul durch die Altstadt rennt ?« Ihr Knurren verhallte im Wald.
Unterwürfig half er ihr die zerrissenen Sachen zu vergraben. Den restlichen Weg über versuchte er, sie mit treuem Dackelblick zu besänftigen. Eigentlich war sie gar nicht mehr wütend. Er hatte sie keinen Vollmond sitzen lassen. Sogar läufige Rasse-Huskies hatte er ihr gegenüber verschmäht, was sie ihm sehr hoch anrechnete und bevor sie den Wald verließen, gab sie ihm mit ihrer kalten Schnauze einen feuchten Kuss.

Am nächsten Morgen erwachte sie in ihrem Bett. Es war feucht und das Laken war zerrissen. Weißes und schwarzes Wolfshaar hatte einen grauen Belag auf dem Bettzeug gebildet.
Als sie aufstand, ließ sie die Vorhänge verschlossen. Sie tappte im Halbdunkel zum Kühlschrank. Nachdem sie ihn geöffnet hatte, zerriss sie eine Folienpackung und schlang ein rohes Steak fast im Ganzen herunter. Sie schaute auf ihre blutigen Finger. Jetzt erst bemerkte sie, dass sie ihre menschliche Gestalt wieder hatte. Verwirrt schaltete sie das Licht an. Die Wohnung war leer. Er hatte sie wieder verlassen. Sie lief zur Tür. Ihr war klar, dass er nicht mehr da war, aber vielleicht …
Ein Lächeln huschte über ihre Lippen, er hatte ihr an der Katzentür des früheren Besitzers eine Botschaft hinterlassen. Sein Revier markiert ! Sie schloss die Augen. Jedes einzelne Molekül durchströmte ihre Sinne. »Ewige Liebe!«
Sie seufzte. Eigentlich wusste sie gar nicht, wie er wirklich aussah. Nicht mal seine Augenfarbe.
Nur eines wusste sie noch, dass sie, wenn sie jetzt zum Schlachthof ging, ihn treffen konnte, wenn er Reste für seinen angeblichen Hund holte.
Aber vielleicht wollte sie ihn gar nicht als Mensch sehen. Sie würde lieber bis zum nächsten Vollmond warten, ihn zur Jagd auffordern. Und dann würde sie ein frisch erlegtes Brautgeschenk von ihm bekommen, wie bei ihrer ersten Nacht mit ihm.
Ein kalter Schauer riss sie aus ihren Träumen. War das wirklich sie ? Als sie sich das Blut von den Fingern wusch und versuchte den dünnen weißen Pelz auf ihrer Haut zu entfernen, bemerkte sie, dass ihre Eckzähne schon wieder ein Stück gewachsen waren.
Da erkannte sie, dass sie schon bald nicht mehr auf Vollmond würde warten müssen.

Ein anderes Muster für Werwolfprozesse zeigt sich als Antwort auf spektakuläre Raubzüge, die von der Bevölkerung einem besonders aggressiven Wolf zugeschrieben wurden, einem Tier, das ohnehin "dem vielfältigsten Haß ausgesetzt war", wie der aus Hadamar stammende Dichter Johannes Lorichius (+1569) in seiner "Elegia de Lupo" von 1548 formulierte. (55) Ein Beispiel dafür finden wir gleich in der benachbarten Grafschaft Nassau-Weilburg, wo 1656 drei Männer als Werwölfe angeklagt sind. Da nur noch Fragmente der Prozeßakten vorhanden sind, ist die genau Genese der Verfahren nicht eindeutig zu rekonstruieren. Sie richten sich gegen Peter Schöffer aus Reichenborn, der schon unter der Folter verstirbt, gegen Caspar Bruder aus Merenberg, der sich aus dem Fenster des Rathauses in den Tod stürzt und gegen Johann Preusser, der als einziger dem Henker lebend in die Hände fällt. Schöffer hatte unter der Folter gestanden, mit seinen Kumpanen "nit alle Jahr 20 Kinder im Land und benachbarten Ort umgebracht" zu haben. Daß diese Verfahren mit einem solchen Wolfsangriff in Zusammenhang stehen, läßt sich heute allerdings nur mit dem Eintrag im Kirchenbuch der nicht weit entfernten Gemeinde Wörsdorf belegen. Unter dem Datum vom 29. Juli 1653 wird dort vom Tod eines Kindes berichtet, das von einem Wolf geraubt worden war und von dem man in den umliegenden Feldern nur noch Kopf und Eingeweide hatte finden können. In späteren Jahren hatte der Pfarrer dem Bericht folgenden Passus angefügt: "Ist ein Werwolf gewesen, welcher nachgehens zu Weilburg ist verbrannt worden. Er hat diese und andere Taten gestanden." (56)

In den Wirren des Dreißigjährigen Krieges war eine systematische Bejagung zumeist unterblieben und die Populationen der Wölfe hatten überall zugenommen. (57) Als in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts die Jagd im Weilburger Gebiet wieder aufgenommen wurde, erlegte man in manchen Jahren bis zu 200 Tiere. 1683 wurden allein im Gebiet um Montabauer 600 Wölfe erlegt. (58) Darüber hinaus hatte man es, wie Wolfbiologen meinen, mit einer neuen Generation von Wölfen zu tun, die sich durch Leichenfraß von flüchtig bestatteten Kriegsopfern an den Geruch des Menschen gewöhnt und die übliche Scheu vor menschlichen Behausungen abgelegt hatten. Im nun installierten Hexereiverfahren bot sich für die verbreitete Wolfsangst (59) eine Art Bewältigungsstrategie vor allem dann, wenn unter den Opfern Kinder zu beklagen waren.

Hermann Löher, der nach Amsterdam geflohene ehemalige Rheinbacher Schultheiß und Schöffe, zeichnet im 21. Kapitel seiner programmatischen Schrift gegen die Hexenverfolgung einen solchen Werwolfprozeß aus dem Jahre 1632 nach. In dem kleinen Dorf Todenfeld, "von Köln in den tiefen Tälern auf dem Weg nach Trier" gelegen, waren "zwei verwahrloste Kinder von 7 und 8 Jahren von natürlichen Wölfen hinweg geraubt worden". Aber der Richter Dr. Johann Moeden und der Flerzheimer Schultheiß Augustin Strom "wollten um des Ruhmes und des Ansehens wegen auch einen Werwolf haben, fangen und verbrennen. Und das mußte eben Jacob-die-Faust mit zwei Armen, aber nur einer Hand sein. Er ist also auch als Werwolf verbrannt worden". (60)

Auch die Freigrafschaft Burgund, die noch unter Habsburgischer Herrschaft stand, wird während der Religionskriege im 16. Jahrhundert und dann auch im 17. Jahrhundert immer wieder von traumatischen Wolfsinvasionen heimgesucht. Ein Großteil der 36 Werwolfprozesse, die für diese Region bisher aktenmäßig belegt sind, können auf solche Paniken zurückgeführt werden. In den Jahren zwischen 1500 bis 1599 spielt dort bei 20% der tödlich verlaufenden Hexenprozesse der Werwolfvorwurf eine Rolle. Nachdem gelehrte Juristen das theoretische Fundament dazu gelegt hatten, wird das Werwolfstereotyp auch zunehmend auf Frauen angewendet. Während in den Jahren von 1520 bis 1570 noch 78% der vermeintlichen Werwölfe Männer waren, erreicht der Anteil der Frauen in den Jahren von 1580 bis 1670 bereits 48%. (61)

Beispiele von durch Wolfspaniken ausgelöste Werwolfprozesse lassen sich in fast allen Regionen finden. Als man 1584 im Entlebucher Land, in der Luzerner Gegend, wochenlang nach einem offensichtlich erfahrenen und vorsichtigen Wolf vergeblich gejagt hatte, was nur mit dem Teufel zugehen konnte, wie die Leute sagten, wird die scheinbar Schuldige in der Person der Elisabeth Hilltbrandt gefunden. Sie gesteht dann auch, dem Teufel in Wolfsgestalt Gesellschaft geleistet zu haben. "Do habe er sy gheissen uff ime sitzen ... und also sye er mit iren in einer gestallt eines wolffs davon gfaren. Unnd wan man inne schon an einem ortt gspürt habe, sye er glich an einem anderen ortt gsyn." (62)

Eine der bekanntesten deutschen Werwolfgeschichten, die mit einem Hexereiprozeß eigentlich nicht das geringste zu tun hat, aber von diesem dämonologischen Muster imprägniert ist, hat ihre Wurzel in einer solchen Wolfsattacke. Der "Werwolf von Ansbach" war in der Tat nur ein Wolf, der im Sommer des Jahres 1685 die Menschen in der Region allerdings über Monate hinweg in Atem hielt, ehe man ihn endlich in einem Brunnen fing und erlegen konnte. Dem Kadaver zog man anschließend die Haut ab, hüllte ihn in menschliche Kleider und hing ihn mit einer Larve über der abgeschnittenen Schnauzte wie einen Missetäter an einem eigens aufgerichteten Galgen auf. (63) Als Deutungsversuch für die lange vergebliche Jagd ersannen die Menschen die Geschichte vom unbeliebten und rätselhaft reichen Bürgermeister Michael Leicht, der nach seinem Tode als Wiedergänger die Gestalt dieses Wolfes angenommen haben sollte. (64) Flugblätter und gelehrte Abhandlungen (65) machten den Fall weit über die Region hinaus in Deutschland bekannt. Schon wenige Jahrzehnte später fand sich die Begebenheit in den ersten deutschen Sagensammlungen.

Unter den Gegnern der Hexenverfolgung hat man schon früh auf "natürlichen" Gründen für solche beunruhigenden Wolfsattacken bestanden. Löher beispielsweise berichtet von den "grossen und starcken Hunden" (66) des Klosters Schweinheim in der Region Münstereifel, die das Vieh auf den Weiden schützen und die Wölfe vertreiben sollten, eine Praxis, die man auch in den Cevennen und anderen Weideregionen Frankreichs kannte. Da die Tiere zumeist aber unbeaufsichtigt und frei herumliefen, verwilderten sie und paarten sie sich gelegentlich auch mit Wölfen. Nach Meinung des Wolfsbiologen Ronald D. Lawrence entstanden daraus vermutlich jene "historischen Killer-Wölfe", besonders aggressive Hybriden, wie man bei Nachzuchtversuchen in den USA nachzuweisen versuchte. (67)

3.3. Mit der Armut auch die Hexerei geerbt
Doch kehren wir in die hessische Region zurück, oder zumindest in das den Nassauischen Grafschaften benachbarte Herzogtum Westfalen, das damals unter kurkölnischer Herrschaft stand. Im Jahr 1630 kam es im sauerländischen Amt Oberkirchen zu einer Prozeßlawine, bei der nach Ablauf von 65 Verfahren 55 Menschen hingerichtet wurden und zwei schon unter der Folter starben. (68) Auch in diesem südöstlichen Zipfel des westfälischen Herzogtums finden wir eine auffällige Häufung von gleich neun Werwolfprozessen in diesem einen Jahr. Sechs Kleinbauern aus den Dörfern Astenberg, Nieder- und Mittelsorpe gestehen, sich in Wölfe verwandelt zu haben. Auch wenn sich die sauerländischen Frauen bevorzugt in Hasen, Füchse ("Vosse") oder gar Hunde verwandelten, erklären die Bäuerinnen Greta Schorten aus Nordenau und Clara Heßmann aus Holthausen, daß sie "die Kleider abgelegt, einen roten kahlen Gürtel umbgetan und in Wolfsgestalt" die üblichen Hexendelikte begangen hätten. Die Bettlerin Gertrud Volmar aus Westerfeld sei, wie sie unter der Folter gesteht, "als Werwolf auf den Hohen Knocken gelaufen". (69) Hier treffen wir wieder auf einen der alten Erzählzüge. Evert Kemper und Johann Möller brauchen nicht nur einen roten oder grauen Gürtel, um die Verwandlung zu bewerkstelligen, sie müssen zuvor auch die Kleider ablegen.

Die Oberkirchener Hexenprotokolle sind in der herangezogenen Arbeit nur in Auszügen dokumentiert und die Entstehungsgeschichte einzelner Verfahren ist nicht im Detail zu rekonstruieren. Bei der Mehrzahl der Hingerichteten sind es wohl die erbärmlichen Lebensumstände, die sie ins Gerücht brachten, wie das auch bei einem ansehnlichen Teil der Werwolfverfahren in der Freigrafschaft Burgund der Fall war. Bei zwei der Beklagten begegnen wir zugleich auch dem verhängnisvollen Erbe. Der Witwer Heinemann Pieper aus Niedersorpe hat mit der Last zu kämpfen, daß schon seine Mutter und seine beiden Brüder verbrannt worden waren (70) und der Bauer Evert Dietherichs gesteht unter der Folter, daß auch sein Vater schon verbrannt worden war. (71) Wie beim allgemeinen Hexenstereotyp vergrößert das Motiv des ererbten Schicksals auch beim Werwolfprozeß die nötige Fallhöhe. Bei Peter Breitmoser, (72) der 1664 im schweizer Entlebuch (Region Luzern) als Werwolf hingerichtet wird, sind es Mutter und Tante. Bei der 1631 hingerichteten Witwe Stein Reichmann aus dem Nassauischen Frohnhausen war es die Mutter, die schon im Gerücht gestanden hatte, daß sie "als Werwolf ins Korn gelaufen sei". (73)

Bisweilen schlägt die Richtung der "Erbschaft" auch eine Volte, wie im Verfahren gegen Hans Lütke. (74) Im Jahre 1686 waren auf Gut Schmoel im Norden Holsteins mehrere Menschen an einer geheimnisvollen Krankheit gestorben und man hatte Mette Schlaus als vermeintliche Urheberin dieser Epidemie ausfindig gemacht. Im Verhör besagt sie schließlich auch ihren Vater Hans Lütke, der sich unter der Folter dann gar als Werwolf offenbart. Zusammen mit seiner Tochter und zwei weiteren Frauen wird er am 23. April 1686 hingerichtet. (75)

3.4. Vom Schimpfwort zum Prozeß
Schon vor karolingischen Rügegerichten wurde gegen Zauberer verhandelt. Dabei mußte nicht der Kläger den Beweis führen, sondern der Beklagte hatte sich durch Eid oder Gottesurteil zu reinigen. (76) Aber selbst in den Hoch-Zeiten der Hexenverfolgung führte die Belegung eines Menschen mit den Begriffen Werwolf, Werwulf oder Behrwolf nicht zwangsläufig zum Zaubereiverdacht und in den Prozeß. Dies gilt selbst für Gebiete mit auffälliger Häufung von Werwolfprozessen, wie Alfred Höck an zahlreichen Beispielen aus Hessen nachgewiesen hat. (77) Einen Menschen einen Werwolf zu nennen, gehörte vielerorts zu den gewöhnlichen Injurien und wurde als Schimpfwort auch vom Verhörpersonal im Hexenprozeß verwendet, wie Löher mehrfach beklagt: "Wenn dann die dritte oder vierte unchristliche Folter begonnen hat und noch immer nicht das schändliche Lügenlaster auf das Opfer und andere unschuldige Leute geladen wurde, dann schelten die falschen Richter die frommen Männer als stumme Hunde, als Gottesverleugner, Werwölfe und Wettermacher. Die tugendreichen Frauen aber nennen sie Teufelshuren." (78)

In der Regel konnte eine solche Injurie auf Betreiben des Beschuldigten vor eigenen Rügegerichten verhandelt werden. Es kam auf diese Gerichtsbarkeit im Vorfeld des Kriminalverfahrens an, ob eine Rehabilitierung erfolgte. In Holstein mußte der Beleidiger den Nachweis führen, daß der Beschuldigte wirklich ein Werwolf war und mußte die Verwandlung mit eigenen Augen gesehen haben. (79) Ein Bauer, der in der Grafschaft Lippe seinen Nachbarn als Werwolf beschuldigt hatte, verweigerte zwar standhaft den Widerruf. "Als ihm Rutenstreiche und Landesverweisung angedroht wurden, wenn er nicht binnen zweier Tage widerrufe", weigerte er sich noch immer, bis man ihn entblöste. (80) Und als im Lippischen Schwelentrup der Schafmeister Lüdeking, dem eine größere Zahl von Schafen abhanden gekommen war, einige Leute aus dem Dorf verdächtigt, ihm die Schaffe "gebissen" zu haben, setzen die sich sogleich zur Wehr und schafften das Gerede, einer von ihnen könnte ein Werwolf sein, mit Nachdruck aus der Welt. (81) Eine Anzeige gegen den Schweinehirten und Segner Adam Gabriel (82) aus dem Nassauischen Löhnberg führte 1604 nicht zum Prozeß, weil sich sein Dienstherr, der Keller von Löhnberg, Friedrich Pampo, sofort für ihn eingesetzt hatte. (83)

Womöglich ist es diese Doppelgesichtigkeit des Werwolfes, die zu der Erwartung führt, der Beschuldigte habe sich formell und zwangsläufig gegen diese Injurie zu wehren. Kaum einer als Hexe beschimpften Frau hätte es wirklich genutzt, wenn sie dies als verbale Injurie behandelt und deswegen ein Rügegericht angerufen hätte. Im Falle der Werwolf-Injurie oder der Beschimpfung als "Hexenmeister" konnte die unterlassene Zurückweisung gefährlich werden, wie man nicht nur aus dem Verfahrenskatalog des kurkölnischen Hexenrichters Heinrich von Schultheiß erfahren kann, der vor allem wegen seiner unnachsichtigen Praxis in Westfalen und im Sauerland zu düsterem Ruhm gelangt war. Nach seiner Indizienliste hatte ein Ankläger gleich unter Nr.8 nachzuforschen, "ob einer für einen Zauberer geschulden vnnd solchs vnuerthäde Passiren lassen". (84)

Und so wird 1628 im sauerländischen Amt Medebach dem Nachtwächter Heinrich Stoffregen unter Punkt 12 seiner Ankageschrift auch folgerichtig vorgehalten, daß er "von jedermann daselbsten für ein Zauberer und wahrwolff gehalten" und er diese Injurie "auf sich sitzen lassen". (85) Unter der Folter gesteht er zwar die üblichen Delikte, verweigert aber ein Werwolf zu sein. Auch im Fall der Grete Adrian, einer Witwe aus Meiste bei Rüthen, wirft man 1655 vor, daß sie sich vor Jahren nicht gegen die Wolfs-Injurie gewehrt habe. (86) Nicht anders ergeht es Jonas Schmitz aus Kirsch, im Territorium der Trierer Abtei St. Maximin gelegen. Auch ihm macht man 1630 das unterlassene Dementi zum Vorwurf: "...ist derselbigh vor ein offener zauberer und behrwolff außgeruffen worden in der fastnach, welches er auch unverantworth uff sich ersitzen laßen." (87) Jonas Schmitz, der auch von seinem Sohn der Wolfsverwandlung mittels eines Gürtels angezeigt war, gelingt freilich die Flucht und der Ausgang des Prozesses ist nicht bekannt.

3.5. Magisch erworbener Reichtum
Das Bild von der mittellosen Frau und der verarmten Witwe, die den Nachbarn oder der Dorfgemeinschaft auf der Tasche liegen, hat das Hexenstereotyp in besonderem Maße geprägt. In der Tat war schon den zeitgenössischen Richtern wie etwa dem berüchtigten Hexen- und Werwolffinder Henry Boguet aus St. Claude im französischen Jura aufgefallen, daß sich seine Prozeßkandidaten vornehmlich aus der unteren Unterschicht rekrutierten. (88) Unter der Vorstellung, daß der Gesellschaft nur eine gleichbleibende Menge von Gütern zur Verfügung stand, die nicht beliebig vermehrbar war, erschien das Verhalten einer Hexe, die - wie es oft in den Akten heißt - dem Nachbar Milch und Butter "aussog", als ein besonders heimtückischer und asozialer Akt des Entzuges von Lebenskräften. Doch das Bild vom "Aussaugen", das sich so leicht mit wölfischem Verhalten verbinden läßt, weil der Wolf oft niederreißt, ohne seine Beute aufzufressen, konnte sehr wohl auf das Muster "Reichtum" übertragen werden, wenn man ihn als Ergebnis aggressiven Handelns empfand. Das erscheint auf den ersten Blick widersprüchlich, weil die Hexenakten voll sind von Berichten geständiger Frauen, nach denen das vom Teufel erhaltene Geldstück sich schnell in "Pferdsdreck" oder anderen Unrat verwandelt hatte. Aber das Hexenstereotyp erweist sich als überaus dehnbar, interpretationsfähig und nicht nur im Falle des Werwolfs als außerordentlich flexibel.

Im trierischen Moselgebiet beispielsweise sind es, wie Walter Rummel an zahlreichen Verfahren belegt, vorwiegend die Mitglieder der dörflichen Führungsschicht, die wegen "ihres Wohlstandes, ihrer politischen Position und ihrer sozialen Aggression zu Opfern derjenigen werden, die sich dadurch gedemütigt oder übervorteilt fühlen". (89) In Schleswig-Holstein kommen wegen Milch- und Butterzauber zwar vorwiegend Frauen (zu 92-98%) unter Hexereiverdacht. Dagegen schreibt man fast ausschließlich Männern "die unehrliche Bereicherung (und) zu 72% die magische Aggression in Gestalt eines Werwolfs zu". (90) Desgleichen steht im Zentrum der mecklenburgischen Hexereiverfahren gegen Männer vor allem der mittels magischer Praktiken illegal erworbene Reichtum, neben Schatzsucherei und Schädigung von Pferden. (91) In den Niederlanden, wo es zwischen 1594-1601 zu zahlreichen Werwolfprozessen mit Todesurteil kommt, die ab 1601 jedoch in Verbannung umgewandelt werden, (92) steht der Begriff des Werwolfs nicht nur synonym für männliche Zauberei überhaupt, sondern bezeichnet ebenfalls schwerpunktmäßig die zauberisch bewirkte finanzielle Manipulation und Bereicherung. (93)

Dieser spezifischen Aufladung vom Werwolf als dem "Blutsauger" im weitesten Sinne, begegnen wir auch in einem beispielhaften Fall in der reformierten Grafschaft Lippe. Bezieht man das Hochgericht Lemgo mit ein, wurden in diesem hochaktiven Verfolgungsgebiet in der Zeit zwischen 1564 und 1681 mehr als 400 Verfahren durchgeführt, wovon bisher fast ein Duzend bekannt wurden, bei denen der Werwolfvorwurf eine Rolle spielte. Im Fall des Apothekers David Welmann (1590-1669) war es der wirkliche oder nur vermutete Reichtum sowie sein fleißiger Geschäftssinn, der ihn unter Verdacht brachte. Neben der 1629 von ihm selbst gegründeten Hof-Apotheke in der Residenzstadt Detmold, war es ihm gelungen, zusätzlich noch die ältere und bis dahin einzige andere Apotheke in Lippe, die 1633 durch den Tod des Besitzers frei geworden war, als weiteres Unternehmen zu pachten und damit gewissermaßen so etwas wie ein Apothekenmonopol in der Grafschaft zu errichten. (94) Mehrfach wird er durch Gerüchte und erpreßte Aussagen der Hexerei bezichtigt und 1650 schließlich durch ein anonymes Schreiben als "Warwvlf" denunziert. Obwohl Welmann in den Folgejahren die Lemgoer Apotheke wieder aufgibt, wird das Verfahren im Jahr 1669 erneut gegen ihn aufgenommen. Nach Wasserprobe und Folter legt der fast 80jährige Mann ein Geständnis ab, allerdings ohne die dämonische Verwandlung in einen Wolf einzuräumen. Weil er eine stattliche Summe Geldes opfert, wird er vom Feuertod zum Schwert begnadigt und vom Lemgoer Scharfrichter Diedrich Clausens im September 1669 hingerichtet. (95)

Das Lemgoer Verfahren ist unter anderem auch deshalb bemerkenswert, weil mit dem handschriftlichen Denunziationsschreiben von 1650 eine der überaus seltenen Darstellungen eines "Werwolfs" überliefert ist. Auf der (im Original heute leider verschollenen) Handzeichnung entsteigt Welmann in der Gestalt eines Werwolfs dem Kamin seines Hauses, um davonzufliegen. "Der Apotheker flog zum Schornstein hinaus auf sein Dach morgens um drei Uhr", heißt es in den in regionalem Dialekt beigegebenen Zeilen. "Denn er kann in Detmold sein und fliegen aus seinem Schornstein; somit kann er mehr als andere Leute." (96) Gerade weil die Zeichnung nicht aus der Hand eines routinierten Briefmalers oder Illustrators stammt, könnte die Darstellung gewissermaßen als rare authentische Spur und als Zeugnis für eine heute kaum mehr auffindbare orale Tradition gelten. (97) Aber damit wäre die ungelenke Skizze sicherlich überfordert. Ein Dokument für den akuten Neidanfall gegenüber einem "doppelverdienenden" Apotheker ist sie allemal.

3.6. Sexualität und Sittlichkeit
Die sexuelle Aufladung des Hexenstereotyps durch das Moment der "Teufelsbuhlschaft" findet beim hexerischen Werwolf seine Entsprechung. In manchen Regionen vollzieht sich dies als allmählicher Prozeß, wie sich beispielsweise an Nassau-Dillenburger Verfahren beobachten läßt. Bei weiblichen Verurteilten lautet anfangs das Delikt noch "Adulterei" (=Ehebruch). Im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts wird die Buhlschaft mit dem Teufel zur strafbewehrten Sodomie. (98) Auf der Akte der 1590 hingerichteten Katharina Kremer aus Staffel, (99) wird "Sodomie cum diabolos" vermerkt. Beim ersten Nassau-Dillenburger Werwolffall, dem Prozeß gegen den aus Lippe stammenden Hirten Küh-Ludwig (100) aus dem Jahre 1587, stehen noch Segnerei und Tierschädigung im Mittelpunkt. Aber schon 1600 bei Rolzer Bestgen, dem Hirten aus Emmerichenhain (101) räsoniert das Verhörpersonal über Ruf und Lebenswandel des Delinquenten, "er sei an keinem Ort lange oder beständig verblieben, obwohl eine starke Person von Leib, habe er sich des Landesbettels sehr beflissen, sein Eheweib in großer Armut boshaftig verlassen, sich mit einer Hur behengt." Auf dem Höhepunkt der Verfolgung, in den Jahren von 1628 bis 1630, ist für die Frauen das Delikt Teufelsbuhlschaft im Begriff des "Zaubereilasters" eingeschmolzen. Während das Verhörpersonal die Frauen pflichtgemäß und routiniert danach abfragt, fällt bei den als Werwölfen beschuldigtenn Männern die Ausführlichkeit auf, mit der sich die Befrager nach deviantem sexuellen Verhalten erkundigen und den Delinquenten immer wieder in Zonen sexuell aufgeladener Episoden drängen, die zuvor schon verhandelt worden waren. Offensichtlich ist man bemüht, diesen Themenkomplex möglichst breit zu belegen. Folgerichtig ist als Deliktvermerkt auf der Akte des 1629 hingerichteten Hohenrother Hirten Henrich Schäfer (102) "wegen Behr-Wolff, Zauberei, Sodomitereien" notiert.

Diese Verfahrenslogik, der wir auch 1654 im Prozeß gegen den Homburger Adam Filz begegneten, ist schon bei den frühen Werwolfprozessen in der Freigrafschaft Burgund angelegt. Die Dämonologen aus dem Lager der Verfolgungsbefürworter wie auch die Gegner reichen sich gegenseitig die sexuellen Abnormitäten und sodomistischen Praktiken der beiden Delinquenten vom Jahr 1521, Pierre Burgot und Michel Verdun, hin und her. "Souuent rechangez en loups & couplez aux louues auec tel plaisir quils auoyent accoustumé auec les femmes", heißt es bei Bodin (103) und bei Weyer: "Sie bezeugten auch / wie das sie in jrer Wolffs gestalt mit den Wölffinnen zuhantlen gehept / vnd das mit grossem wollust / als wann sie mit jren ehe weiblinen der Liebe gespilt hetten". (104) Wenn Weyer hieran auch einen naturkundlichen Erklärungsversuch anschließt und mit der unter Wölfen üblichen aggressiven Balzmethode argumentiert, die eine Beteiligung von Menschen gar nicht zulasse, mag dies - wirkungsgeschichtlich betrachtet - wenig an diesem Bild geändert haben. Die Figur des hexerischen Werwolfs als Frauen- und Kindermörder bleibt fortan mit den Vorzeichen von Sodomie, Päderastie und anderem sexuell deviantem Verhalten verknüpft.

Für das deutschsprachige Gebiet wird spätestens das Bedburger Verfahren gegen den Eprather Bauern Peter Stump aus dem Jahre 1589 zum prägenden Modell. Nicht zuletzt auch deshalb, weil der spektakuläre Fall durch zahlreiche Flugblätter, die dänische und englische Ausgaben nach sich ziehen, weit über die Region hinaus bekannt wird. (105) Peter Stump wird neben den Morden an Männern und schwangeren Frauen auch die Ermordung von mehr als einem Dutzend Kindern, darunter seinem eigenen Sohn, sowie Unzucht, Vergewaltigung und Blutschande mit Tochter und Schwester vorgeworfen. (106) Zugleich erschließt dieser Fall aber auch noch einen anderen Aspekt des Werwolfbildes. In den Flugblättern, von denen heute noch vier Varianten erhalten sind, zeigt sich gewissermaßen die Sollbruchstelle zwischen dem "alten" Werwolf, wie er möglicherweise in der mündlichen Überlieferung im Volke kursierte und der dämonologisch veränderten Gestalt des neuen hexerischen Werwolfs.

Alle vier Flugschriften (Texte und Bilder liegen hier vor) zeigen in einer Abfolge von Bildern, begleitet von Prosa- oder Verstexten, recht anschaulich die Gefangennahme, Verurteilung und Hinrichtung des Angeklagten. Dabei gilt allerdings für die in Augsburg und Nürnberg erschienen Blätter (107) mit Sicherheit das - keineswegs abwertende - Urteil "abgekupfert". Neben anderen Abweichungen und den bei der Gattung üblichen Übertreibungen erzählen die Blätter "aus der Ferne" noch die alte Variante der "Zeichenübertragung". Nach ihren Versen und Bildern wird Peter Stump durch die fehlende Hand enttarnt, die ihm in Wolfsgestalt von seinen Verfolgern als "Pfote" abgeschlagen worden war.

Ganz anders das Kupfer von Philipp Uffenbach (108) und die Londoner Flugschrift von 1590. Beide zeigen die Hände des Delinquenten unversehrt. In dem ausführlichen 19 Seiten umfassenden Londoner Text, (109) der neben der Augenzeugenschaft auch auf zusätzliche Korrespondenzen über Vor- und Nachgeschichte des Ereignisses verweist, findet eine solche Zeichenübertragung keine Erwähnung. Im Gegenteil. In einer für die Gattung überraschend sachlichen Darstellung wird von Stumps Verhaftung, seinem Geständnis, das er schon bei der ersten Androhung der Folter freiwillig ablegt, und seiner Hinrichtung berichtet. Bei den Augenzeugen der Bedburger Hinrichtung konnte der alte Erzählzug der Zeichenübertragung nicht fortbestehen. Allein die fernen Holzschneider und Briefmaler in Augsburg und Nürnberg erlaubten sich die Freiheit, am alten Muster festzuhalten, das ihrem Publikum offenbar noch vertraut war. Aber auch das ist nur noch eine Frage der Zeit. In der Folge weiterer Werwolfprozesse mußten auch diese Reste des vorhexerischen Werwolfs dem Augenschein der Beobachter zum Opfer fallen. In den späteren Sagensammlungen taucht die Zeichenübertragung dann wieder auf.

Daß der Bedburger Fall auch noch in anderer Weise beispielgebend war, nämlich unter dem Aspekt des "mahnenden Gedenkens", mag als Feststellung vielleicht nicht ganz zulässig sein, drängt sich aber auf. Zwanzig Jahre später, im Jahre 1609, wurde in nicht allzu großer räumlicher Entfernung der als Werwolf geständige Johann Nothoff in Horst (bei Gladbeck) abgeurteilt. Auch er hatte noch vor der Tortur eingeräumt, "daß er im Stift Münster eine Blutschande begangen" hatte. An seinem Richtplatz in Horst wurde, wie auf allen den Bedburger Fall betreffenden Flugblättern abgebildet, ebenfalls ein hölzerner Wolf auf einem Pfosten aufgerichtet mit der Begründung: "Und dieweil Johann Nothoff ein Werwolf zu sein bekennt, ist zum Exempel ein Pfosten mit einem hölzernen Werwolf daselbst aufgerichtet" (110) worden.

Was die sexuelle Komponente betrifft, scheint sie auch im Fall des Lemgoer Johan Olischläger, (111) "der seine Frau mißhandelte, seine Mägde sexuell mißbrauchte und das moralische Empfinden seiner Nachbarn verletzte," (112) das Verfahren zu dominieren. 1631 verurteilt das Gericht den Angeklagten nicht als Ehebrecher, sondern als Werwolf. Der Müller Theis zu Mertesdorf, aus dem Hochgericht der Trierer Abtei St. Maximin, wird schon 1595 wegen Hexerei hingerichtet. In der Anklageschrift taucht der Werwolf-Vorwurf zwar nicht auf, aber in seinem Geständnis heißt es, daß der Teufel ihn "wie ein w(e)her wolff verendertt" hätte und daß er in dieser Gestalt ein kleines Kind "vor vier jaren verfuerdt in den walt und gewolten das kindtgen bezaubauberen unnd doden". (113) Auch im Fall des Peter Kleikamp, einem Ahlener Bürger, lautet die erste Anklage auf ein sexuelles Delikt. Als er die ihm vorgeworfene Sodomie nicht eingesteht, verlegt man ihn zum Gericht nach Münster. Dort wird unter der Folter ein regelrechter Werwolfprozeß daraus, der gleich noch einen weiteren Werwolfprozeß nach sich zieht. (114)

Rainer Walz Beobachtung, daß sich die Oberschicht eines Territoriums zumeist in der Einschätzung der Hexereidelikte von der Dorfbevölkerung unterscheidet, (115) findet gerade bei den mit sexuellen Aspekten aufgeladenen Werwolfprozessen eine deutliche Entsprechung. Die Juristen und akademisch vorgebildeten Strafverfolger sind stark von der Literatur zum Thema bestimmt. Ihnen geht es nicht in erster Linie um den materiellen Schaden an Mensch und Tier sondern vielmehr um die dämonologische Verstrickung der Angeklagten.

In den Verhörprotokollen des Nassauischen Hirten Henrich Schäfer, (116) die von einfachen Herborner Bürgern durchgeführt und niedergeschrieben werden, halten sich die Punkte zu den angerichteten Schäden und den sexuell gefärbten Episoden noch die Waage. Im abschließenden Halsgerichtsprotokoll (117) sind die Schäden auf sieben Artikel zusammengeschmolzen. Der weitaus größere Teil der insgesamt 49 Aussagen beschäftigt sich mit dem Teufelspakt, der Wolfsverwandlung und den sexuellen Aspekten des Geständnisses. Noch deutlicher verschiebt sich dieses Verhältnis in der Halsgerichtsakte des 1629 mit Schäfer am gleichen Tag hingerichteten Jost Michel. (118) Von den 21 Artikeln, in denen sein Geständnis zusammengefaßt wird, beschäftigen sich 12 mit dem Teufelspakt, sechs mit sexuellen Aspekten, drei mit der Wolfsverwandlung und nur noch je einer mit den Themen Segensprecherei und Tierschädigung. Hier spiegeln sich die Präferenzen des gebildeten Dillenburger Fiskals Johannes Daum, der diese Dokumente förmlich in einer Nacht- und Nebelaktion, nämlich in der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober 1629, dem Tag der Hinrichtung, niederschreibt, wie wir aus den Akten wissen. Diese Halsgerichtsprotokolle aber sind es - und nicht die Niederschriften der Verhöre - die das zum Richttag versammelten Volk in Herborn zu hören bekommt und damit das Bild vom wolfsverwandelten Hexer fortprägen.

3.7. "Unartig" aus Leichtsinn, Gewohnheit oder Absicht
Im August des Jahres 1659 wird gegen Hans Weber aus Dombach, bei Bad-Camberg im Taunus gelegen, das Verfahren eröffnet. (119) Der "Wewer Hans" ist allerdings selbst nicht ganz unschuldig daran, daß man ihn für einen Werwolf hält. Ein eher grobschlächtiger Zeitgenosse, ein Angeber, der es liebt, mit großen Sprüchen um sich zu werfen und seine Nachbarn zu beeindrucken oder gar einzuschüchtern sucht. Er erzählt herum, er könne zaubern und sich nach Belieben übermenschliche Kräfte zulegen. Gefährlich wird es für ihn, als die Frau des Martin Hartmann, der zugleich der Dombacher Ankläger ist, angesichts der schützenden Hand ihres Ehemanns es wagt, gegen Weber als Zeugin aufzutreten. Beim Eichelnlesen seien ihr einmal zwei Wölfe begegnet und gleich darauf auch der "Wewer-Hans". Und der "hätte ein Stück von einer Geiß im Sack gehabt. Ein Schenkel hiervon hätte herausgehangen, welchen er geschwind hinein gearbeitet". (120) Daraufhin wird Hans Weber ziemlich kleinlaut und sucht eifrig nach Ausreden für seine großmäuligen Sprüche und erstaunlicherweise kommt er damit durch. Gegen Urfehde wird er am 2. Weihnachtstag 1659 auf freien Fuß gesetzt.

Der Angst vor der schadenstiftenden Hexe und dem magisch mächtigen Hexer steht die Versuchung gegenüber, sich dieser gemeinhin nicht bezweifelten Macht aktiv zu bedienen und sie als Mittel der Selbstpräsentation einzusetzen. Dabei mochten die Motive von naiver Großmäuligkeit über die gezielte Drohgebärde bis zur pathologischen oder verbitterten Übernahme jener Rolle des "bösen Menschen" reichen, die einem Menschen von seinen Zeitgenossen zugedacht worden war. Gerd Schwerhoff hat auf die aktive und auslösende Rolle hingewiesen, mit der Frauen das Drama ihres Prozesses selbst in Gang brachten. "Sie eignen sich die zugeschriebene Drohung und Zauberpotenz durchaus aktiv an, um sie in Alltagskonflikten einzusetzen." (121) Die Identifikation mit dem gehaßten Werwolf konnte - naiv oder absichtsvoll eingesetzt - unterschiedlichsten Zwecken dienen. Es sind durchaus Konstellationen vorstellbar, unter denen dieser gefürchtete Gestaltwandler einen Gesetzesbrecher zur Identifikation verlocken konnte. Dem Ohnmächtigen war sie geliehene Stärke oder Zeichen des Protestes oder sie war Ausrede und Rechtfertigung für den, der entschlossen war, sich den eigenen Schattenanteilen zu überlassen, böse zu sein.

Ob man dem Bedburger Bauern Stump von all den ihm vorgeworfenen Untaten freisprechen kann oder ob er ein wirklicher Massenmörder war, ist eine Frage, die heute kaum mehr beantwortet werden kann. Allzu kühn wäre allerdings die Behauptung, in dem so breit ausgelegten Netz der Hexereiprozesse habe sich niemals ein wirklicher Fall von kriminellem Handeln verfangen. In den Jahren 1764 bis 1767 wurden die französischen Cevennen vom sogenannten Tier von Gévaudan heimgesucht, über das selbst in Deutschland Flugblätter zirkulierten. Wie bei einem Fieberanfall feierte dabei das alte Muster vom Loup-garou, dem französischen Werwolf, noch einmal Auferstehung. Als man in jüngerer Zeit gründlichere Nachforschungen zu den Todesumständen der rund 130 Opfer anstellte, die man bisher den 74 in diesem Zusammenhang erlegten Wölfen zugeschrieben hatte, geriet vor allem die ganz gewöhnliche Kriminalität der Leute in der Region in Verdacht. (122)

Was aber mochte den 14jährigen Levin Köster aus dem Lippischen Wöbbel 1654 dazu bewogen haben, von sich zu sagen, er könne "auch wehrwulfen"? "Vor einem Jahr sei er als Wolf beim Schäfer gewesen. Der Teufel bringe ihm dazu einen Gürtel, der sei schwarz. Wenn er den umtue, so regiere ihn der Teufel, und er könne tun was er wolle." (123) Wie bei zahlreichen Untersuchungen zu Kinderhexenprozessen (124) nachgewiesen wurde, konnte auch für sie dieses gesellschaftliche Handlungsfeld sehr wohl zu einem eigenen projektiven und aktiven Feld werden. Woraus auch immer das inneres Drama des 14jährigen Hütejungen bestand, für seine Umwelt gab es auf eine solche Rede nur eine Deutungsmöglichkeit.

Die Witwe Mergh Schneider aus Otscheid in der Herrschaft Neuenburg in der Eifel, die 1614 ohne Bedrängung durch harte Folter gesteht, "Griethen Hanses Kist bei Hosingen morgens bei Mondschein in Wolfsgestalt erschienen" zu sein, (125) brockt sich mit ihrem losen Mundwerk das tödliche Verfahren selbst ein. Die alte und bettelarme Frau, deren Mann sich vor 15 Jahren im Gefängnis umgebracht hatte, schlägt sich als Hirtin, Heilerin und Segnerin durch. Immer wieder kündigt sie offen, vor allem aber ungefragt, Unheil an. Sie erklärt, sie könne Gewitter machen und kurz darauf geschieht es. Im Vorbeigehen sagt sie den Bauern, die gerade auf dem Markt ein neues Tier gekauft haben, daß es schon bald in Krankheit fallen und sterben werde und es trifft ein. Das konnte nur mit dem Teufel zugehen.

Unter den mehr als drei Duzend Werwolf- und Wolfsbannerprozessen, die Katrin Moeller bisher unter den Mecklenburger Hexereiverfahren ausfindig gemacht hat und demnächst darstellen wird, finden sich alle diese Muster wieder und womöglich neue dazu. (126) In den frühen Rostocker Prozessen taucht das Wolfmotiv zwar immer wieder auf, verliert sich dann aber im Verlauf des Prozesses. Erst in der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg erklären die Verdächtigten auffallend häufig, sie hätten den Wolf "geladen", um Schaden zu stiften. Zugleich wächst die Zahl der Verfahren, bei denen der Vorwurf der Wolfsverwandlung eine entscheidende Rolle spielt oder die Angeklagten die Verwandlung eingestehen. Dabei halten sich Männer und Frauen die Waage. Zu den zahlreichen Werwolf- und Wolfbannerprozessen (127) in Kärnten und in der Salzburgischen Herrschaft, die noch bis ins Jahr 1725 andauern und sich vorwiegend gegen vagierende Bettler und Hirten richten, hat Martin Scheutz (Institut für Geschichte, Wien) die entlegenen Quellen für eine anstehende Neubewertung zusammengetragen. (128)

Der hexerische Werwolf wie auch der Wolfbanner, der sich mit magischen Mitteln den Wolf als Schadenstifter dienstbar macht und dabei meist im Verdacht steht, auch selbst zur Verwandlung fähig zu sein, erweisen sich als facettenreiche Varianten im Hexenstereotyp, die keineswegs geschlechtsspezifisch festgelegt sind. (129) Für jeden Verdächtigten, der sich diesem Vorwurf ausgesetzt sah, galt was allgemein für die Hexe galt. Jegliches Verhalten, das als "unartig", aggressiv oder unsozial gedeutet werden konnte, taugte zum Indiz. Die Hexereivorstellung als integrales Instrument der Weltdeutung, das sich mit dem ganz alltäglichen Magieglauben verbunden hatte, regierte den argwöhnischen Blick der Menschen bei ihrer Suche nach Deutung von Schicksalsschlägen und Lösung von Konflikten. Dabei gaben die alte Wolfsangst und der neue Wolfshaß dem speziellen Vorwurf der Tierverwandlung eine zusätzliche Schubkraft.


4. Die gelehrte Welt als Geburtshelfer einer Chimäre?

Wenden wir uns schließlich der Frage zu, was wir neben den alten Prozeßakten in den zeitgenössischen Quellen über die Wirklichkeit des Werwolfs im 17. Jahrhundert in Erfahrung bringen können. Die Häufigkeit seines Auftretens und die Intensität, in der sich sowohl Befürworter wie Gegner der Hexenverfolgung mit ihm beschäftigen, läßt kaum einen anderen Schluß zu, als daß es ihn für die Menschen der Zeit fast überall und in manchen Regionen in besonderer Häufung gegeben hat. Was die Dämonologen freilich über ihn zu berichten wissen, sagt wenig darüber, was in den Köpfen, Herzen und in den Mündern der einfachen Leute umging, wenn sie vom Werwolf sprachen, welche "Dinge dieses Wort wirklich in ihnen verrichtete", wie Hans Peter Duerr sagt. (130)

Die Lehre der alten Kirche, an der auch die Reformation keine ernsthaften Abstriche vornahm, hatte sich unter dem Einfluß der antiken Denk- und Bilderwelten schon früh mit der Vorstellung der Wolfsverwandlung befaßt und sie als häretisch verworfen. (131) Auf die dunkle Seite der Welt und in die Gesellschaft der Dämonen verbannt, gerät sie dann auch ins Blickfeld der frühen Hexentheoretiker. In seinem schon während es Baseler Konzils (1431-1449) verfaßten "Formicarius" stattet der Dominikaner Johannes Nider (1380-1438) diese neue Teufelssekte mit wölfischen Zügen aus. (132) Bei dem französischen Schriftsteller und Kleriker Martin le Franc (+1461) waren es im 4. Buch seines um 1440 niedergeschriebenen Versromans "Le champion des dames" schon Werwölfe geworden, wenn er von den alpenländischen Hexen sagt: "Se ce sont varous ou luitons" (Es sind Werwölfe oder Plagegeister.) (133) Im berüchtigten Hexenhammer von 1487 war auch gleich im ersten Buch zu lesen: "Es frommt wohl einzusehen, daß die jetzigen Hexen durch die Macht der Dämonen öfters in Wölfe und andere Bestien verwandelt werden", (134) die "bisweilen Erwachsene und Kinder aus den Häusern rauben und fressen, wobei sie mit großer Schlauheit zu Werke gehen, so daß man sie durch keine Kunst oder Macht irgendwie verletzen oder fangen kann." (135)

Das brachte Theologen und Juristen in die Bedrängnis, näher beschreiben zu müssen, wie das vonstatten gehen konnte. Sie unternahmen damit gewissermaßen einen ersten Versuch, dem rätselhaften Gestaltwandler mit rationalen Mitteln beizukommen und ihn in die scholastische Logik einzubauen. Da der Teufel überhaupt das Ziel verfolgte, den Menschen zu täuschen, stellten sie sich die Verwandlung als teuflische Verblendung, als ein mit dämonischen Mitteln bewirktes Trugwerk, als optische Täuschung vor. Einige, wie Paracelsus (1493-1541), Melanchthon (1497-1560) oder etwa der gelehrte italienische Dominikaner Bartholomäus de Spina (1479-1530), stellten sich freilich entschlossen auf den Standpunkt, daß sich Hexen tatsächlich in Tiere verwandeln konnten.

Entsprechend der scholastischen Methode ging es den Theoretikern weniger um eine empirische Erforschung dessen, was die Menschen wirklich dachten, als vielmehr um die systematische Wiedergabe der gelehrten Tradition. Es galt in höchtsmöglicher Vollständigkeit all das zusammenzutragen, was in dieser Sache von den Vorvätern schon einmal niedergeschrieben worden war. Wenn in die Traktate beispielhafte Erzählungen vom Werwolf aufgenommen wurden, dann spiegelte das kaum das Spektrum der umlaufenden Berichte und Geschichten. Die "Exempla" dienten vielmehr dazu, die überkommene Lehre zu belegen und zu untermauern. Kaum jemand aus der gelehrten Welt fand wirklich aufschreibenswert was die Leute sich erzählten, nur weil die Leute es sich erzählten.

Die Lehre von den Dämonen, die sich zunehmend verfeinerte, zeigte Wirkung. Man geht sicher nicht ganz fehl in der Annahme, daß einzelne Dämonologen, wie etwa der berühmte Jurist Jean Bodin, der sich dem Thema in besonderer Weise verschrieben hatte, zur Popularisierung des hexerischen Werwolfs nicht unwesentlich beigetragen haben. Auch wenn Bodins Buch vom Papst 1596 auf den Index der häretischen Schriften gesetzt wurde, so galt der frühe Staatsrechtler und Dämonologe doch als Autorität nicht nur im vorwiegend mit Juristen besetzten Parlament der Freigrafschaft Burgund. Er hatte die Ansicht vertreten, alle Plagen des biblischen Hiob seien schwieriger in Gang zu setzen, als einen Menschen in einen Wolf zu verwandeln. Das zu erfassen, sei der menschliche Geist aber einfach zu schwach. (136) Selbst ein so entschiedener Verfolgungsgegner wie Johannes Weyer konnte sich vom Werwolfglauben, der zu seinen Lebzeiten in der Herrschaft Kleve Jülich-Berg wohl sehr verbreitet war, nur dadurch befreien, daß er ihn mit einer neuen theologischen Begründung versah. (137) Die durchs Land laufenden hexerischen Wölfe, so meinte er, "sein Teuffele, die solche Gestalt von Wölfen angenommen haben".(138) Ebenso glaubte der westfälische Hexenkommissar Heinrich von Schultheiß durchaus an eine wirkliche Verwandlung. Mit einem rhetorischen Trick schob er die strenge und verbindliche Trugbild-Lehre des "Canon Episcopi" zur Seite, wenn er feststellt, dort sei nur die Rede "von den Dingen so im Geiste geschehen / unser discurs ist von Sachen, so leiblich geschehen". (139) Der "Canon", so meinte er lakonisch, habe die Sache an dieser Stelle einfach nicht erschöpfend behandeln können.

Zugleich greifen Weyer und andere aber auch auf das alte medizinische Modell der pathologischen Lycanthropie zurück, um zu erklären, warum Menschen sich freiwillig und ohne Anwendung von Zwang als Werwölfe bekannten. Für Weyer sind diese Berichte die Frucht krankhafter Imaginationen und verwirrter Träume, (140) durch die der Teufel die Seele des durch Melancholie geschwächten Menschen zu beherrschen verstand. Schon die antiken Ärzte hatten diesen krankhaften Zustand von Körper und Geist beschrieben, für den auch die Neuropsychologen des 19. und 20. Jahrhunderts noch immer beeindruckende Beispielen bereit halten. (141)

Mit anderen Worten, das Lager der gelehrten Theologen, Juristen und Ärzte hat keineswegs eine einfache Antwort für uns parat. Die jüngere Forschung hat mittlerweile gar die skeptische Frage gestellt, ob der umtriebige Hexenwolf des 16. und 17. Jahrhunderts womöglich aus einem Mißverständnis der Theologen entstand. Daß von ihm - wenn überhaupt - nur sehr wenig aus alten germanischen Wurzeln kommt und daß er eher durch christlich-antikes Kulturgut, durch die alten lateinischen und griechischen Schriftsteller, durch Beichtspiegel und die Predigten gegen Hexerei und Aberglauben ein so "leibhaftiges" Leben in dieser Epoche führte. (142) Die gelehrte Welt jedenfalls war vom Werwolf fasziniert. Allein zwischen den Jahren 1650 bis 1671 werden an der Wittenberger Universität sechs Dissertationen zu diesem Thema eingereicht. (143) Die Frage allerdings, ob die gebildete Elite wirklich etwas verstand vom lebendigen Volksglauben, in dem es um rätselhafte Gestaltwandler, geheimnisvolle Seelenreisen und Nachtfahrten durch die Luft ging, erscheint heute weniger beantwortet als je zuvor. Die Juristen und Strafverfolger blickten womöglich nur in den Spiegel der von ihnen selbst verbreiteten Geschichten, wenn sie in den Verhören nach dem Werwolf fragten.

Hören wir noch einmal eine zeitgenössische Quelle, die von dem Schafhirten Tonis Steven von Callenhart im kurkölnischen Sauerland berichtet. Nach seinem unter Folter abgelegten Geständnis besucht ihn der Pastor des Ortes und ermahnt ihn zur Buße und Umkehr. Der Hirte aber begann zu klagen "über die grosse Pein und Schmertzen, welche ihm sey angethan worden und spricht: ich habe auß schmertzen, unleidlicher Pein sagen müssen, ich wäre ein Zauberer und Wehrwolff, aber Gott im Himmel weiß es, das alles erlogen ist, und habe mein lebtage keinen Teufel gesehen ... Ich habe auch sagen müssen, welchen ich schaden gethan habe, was ich nur gewüst, welchen ein Viehe umbkommen war, da sagte ich, das ich das umgebracht hätte. Vors dritte hab ich sagen müssen, ich were ein Wehrwolff gewesen und hätte die Schäffe gefressen, welche mir ... (von) den Wölffen abgenommen und gefressen wurden, da hab ich gesagt, dieselbige hab ich gefressen. Welches aber alles erlogen und auff solche Bekentnis wil ich leben und sterben und aufferstehen am jüngsten Tage."

Diese Klageszene eines geständigen Werwolfs aus dem Sauerland, die uns Hermann Löher in seiner Schrift von 1676 überliefert, (144) scheint wie mit einem Schlaglicht zu erhellen, wie es im Hexenpropzeß zum Werwolfgeständnis kam. Aber tut sie das wirklich? Zweifellos erzählt sie etwas über die Wirkung der Folter, zugleich aber verleiten uns die Denk- und Erklärungsmuster, unter denen wir heute diese Situation wie selbstverständlich betrachten, womöglich zu vorschnellen Schlüssen. Möglicherweise verhüllt diese Szene mehr als sie uns zu verraten scheint. In Wirklichkeit erfahren wir kaum etwas von der Denk- und Vorstellungswelt dieses Mannes, der vielleicht noch Tage zuvor und in Freiheit die Legitimität der Folteranwendung bei einem seiner Zeitgenossen nicht im geringsten in Frage gestellt hätte. Wir erfahren auch nichts darüber, welche Vorstellung er mit dem Werwolf verband und ob er selbst an die Verwandlungsmöglichkeit eines Menschen in ein Tier glaubte.

In zahlreichen Geständnissen finden sich allerdings rätselhaft konjunktivische Formeln und Wendungen, die dem heutigen Leser den Eindruck vermitteln, hier öffneten sich Türen für unterschiedliche Interpretationen wirklicher oder nur illusionärer Erfahrungen. Im Verhör des Adam Cuntzen (145) heißt es beispielsweise, bei seinen Taten sei er immer in seinen Kleidern geblieben, aber es habe ihm "bedünkt" ein Wolf zu sein. Bei dem Hohenrother Hirten Henrich Schäfer (146) lesen wir, "daß Er sobaldt ein Wolff zu sein geschienen" und er hätte "gemeint, Er wehr Ein Rastt dier, das ales begert vmb zu reißen, was er ansehe". Dabei habe er "keinen Verstand wie ein Mensch gehabt". Nach Anwendung seiner Salbe, sagt Jost Michel (147) "sey er unsichtbar gewesen und zum Wolf geworden". Der 1613 in Horst bei Gladbeck hingerichtete Rotger Schniering gesteht am 13. Juni, "geträumt zu haben, als wenn er aufm Wasser ginge und ihm gedunket, er berühre keine Erde. Morgens aber hätte er sich in seinem Bette befunden". (148) Beschreibungen von ungewöhnlichen inneren Zuständen finden wir auch zu den Verfahren gegen den als Werwolf angeklagten Heiler und Hexenfinder Jacques Bocquet und gegen Pierre Georg Gaudillon im französischen Jura. Sie sprechen von länger andauernden Phasen der Bewußtlosigkeit an bestimmten Tagen, z. B. am Gründonnerstag, und davon daß sie "en âme" unterwegs gewesen seien. (149) Auch in Weyers Bericht zu den Verfahren von 1521 gegen die Hirten Burgot und Verdun heißt es, daß Burgot "zu einem Wolff verwandelt wer worden, bedunckt". (150) Selbst bei den frühen schweizer Verfahren von 1430 (Wallis) gibt es ähnliche Wendungen, wenn es dort heißt: Der böse Geist habe viele gelehrt, "dz sy ze wolffen wurden, des sy selber deuchtte und nicht anders wusten, wann dz sy wolff werint". (151)

Öffnen sich hier Spielräume für Interpretationen über die Aussagen der Delinquenten oder dokumentiert sich in diesen Wendungen nur die widersprüchliche Situation, in der sich das Verhörpersonal befand? Die Vorstellung, daß die Verwandlung in einen Wolf "reale Formen" annehmen konnte, war durch die dämonologische Literatur seit dem 15. Jahrhundert zwar gedeckt aber zugleich erlaubte die strenge Lehre nur ihre Annahme als Trugbild, nur das Konstatieren einer Illusion. Hier steckte nicht allein der Delinquent in einer Zwickmühle, auch die Protokollanten mußten besorgt sein, eine "gerichtsfeste" Formulierung zu finden, die Bestand hatte vor der Rechtsaufsicht oder den juristischen Fakultäten, die in Zweifelsfällen zu Gutachten herangezogen wurden. In diesem Falle wären die rätselhaften Formulierungen Ausdruck lebenspraktischer Reaktionen auf das scholastische Verwirrspiel. Vermutlich aber liegt die "Ursache" früher und in diesen Wendungen spiegelt sich die oszillierende Fragestellung des Verhörpersonals. In den Mainzer Spezial-Fragestücken beispielsweise wurde den Beschuldigten unter Nr. 70 die Frage vorgelegt: "Ob sie sich nicht bißweilen in einer Katzen, Berwolff oder eines anderen thiers gestalt verwandlet, vnd ... ob sowohl ander leüth, alß sie selbsten sich vor solche verwandelte Thier angesehen." (152)

In Anlehnung an das von Wolfgang Behringer dargestellte Schicksal des Obersdorfer Hirten Chonrad Stoeckhlin (153) und Carlo Ginzburgs Untersuchungen zu den Benandanti im italienischen Friaul des 16. und 17. Jahrhunderts (154) glaubt Sabine Richter, (155) Aussagen aus den frühen Nassau-Dillenburger Werwolfverfahren als Zeugnisse vorchristlicher Mythen- und Glaubensvorstellungen deuten zu können. Im Falle des Knie-Hen (1591) und des 1600 angeklagten Rolzer Bestgen befaßte sich das Gericht sehr detailliert mit dem Verlauf ihrer Transformation, fragte nach Essensgewohnheiten und nach Art und Weise, wie sie sich in Tiergestalt fortbewegt hätten. Nach der Darstellung der Beschuldigten hüllten sie sich zu bestimmten Tagen im Jahr (Johannistag) oder in den Quatembernächten (156) symbolisch mit einer Haut, banden einen Wolfsgürtel oder Ketten um oder legten sich auf einen Pelz. Ihr Körper habe während der Verwandlung oder des Fluges "starr", "wie tot" gelegen, so wie auch der Obersdorfer Hirte Chonrad Stoeckhlin seinen Zustand beschreibt. Über den Augenblick des Umlegens des Gürtels und der Verwandlung sagt Rolzer Bestgen, er "mache ein großes Gesicht" und "verlängere seine menschliche Gestalt". Es "dünke" ihm dann, er müsse alles beißen. Und von seinen "Reisen" sagt er, daß er sie "auf einem Bein", also stehend mache, auch "eße kein Wehrwolff von den erbißenen Thieren".

Auf dem Hintergrund alter Vorstellungen vom Wolf als Todessymbol, (157) in dem sich herumirrende Seelen (jenseitige Doppelgänger) verkörperten und Praktiken, wie sie aus schamanistischen Kulturen bekannt sind, kommt Richter zum Ergebnis, "daß den meisten "Hexen" und "Werwölfen" das alte Motiv der Geistreise bekannt war, besonders dann, wenn sie dem Gericht von "Schlaferlebnissen" erzählen, in deren Folge sie Flüge, "Nachtfahrten" oder Tierverwandlungen durchführten." (158) Vergleichbare Beschreibungen bekommt 1632 auch das Gericht in der Grafschaft Büdingen zu hören. Der Wahrsager und Heiler Diel Breul aus Callbach erklärt, "wenn die Zeit käme, müsse er fort und läge da, gleich als ob er tot wäre". (159) Zu dieser "Nachtfahr" bricht auch er in den Quatembernächten auf. Die Bauern und Hirten der Region, meint Richter, glaubten in der frühen Neuzeit "offenbar an befristete Grenzübertritte ins Jenseits". (160)

Wenn wir hier den "Trümmern eines einstigen (Volks-?)Glaubens" (161) begegnen, dann begegnen wir zugleich auch einem ganz anderen, einem "freundlichen Werwolf", der wie die Benandanti (=die Wohlfahrenden oder auch Wohltätigen) als magischer Kontrolleur der Naturmächte und zur Sicherung des materiellen Überlebens seiner Mitmenschen sich in Trance und auf rätselhafte Reisen begab. Solchen "Geistreisen" ging häufig ein durch Tänze, Tränke oder Salbungen induzierter kataleptischer Zustand, eine Ekstase voraus, in der die Seele sich vom Körper löste, wie das bei schamanistischen Kulturen bekannt ist. Eines dieser Grundmuster findet sich in dem nicht mehr von Folter bedrohten und sehr ausführlichen Geständnis des achtzigjährigen Thies aus dem livländischen Jürgensburg, (162) der sich 1692 bei seinem Verhör als Werwolf bekannte. In regelmäßigen Abständen reise er mit seinen Gesellen "unter die Erde", um im Kampf gegen Hexen und Hexer die Fruchtbarkeit der Felder und die kommende Ernte zu sichern. (163) Gewissermaßen ein religiös spiritueller Spezialist, der sich im Dienst der Gemeinschaft und im Zustand der Trance besonderen Erfahrungen aussetzte. Ginzburgs These, der in großer räumlicher Streuung dem Schamanismus ähnliche Praktiken in Italien, Zentraleuropa, dem Balkan und im Baltikum gefunden zu haben glaubt, die man bisher eher bei sibirischen, nordamerikanischen oder Eskimovölkern suchte, ist nicht ohne Widerspruch geblieben. (164) Für unsere Fragestellung mag vorerst die Feststellung genügen, daß in der Tat noch nicht alle Rätsel der Frage gelöst sind, was es mit dem hexerisch kontaminierten Werwolf auf sich hatte.

Der ethnologisch fremde Blick, bei dem wir auf die Geschichte unserer Vorväter schauen wie auf die Geschichte fremder Völker auf fernen Kontinenten, lehrt uns, diese Frage nicht im Sinne scholastischer Theologen des 15. Jahrhunderts, also mit dem schnellen und im Grunde panischen Urteil vom "Aberglauben" des frühneuzeitlichen Menschen abzutun. Das ambivalente Bild vom Werwolf, das so "real" war, daß es auch im 17. Jahrhundert noch vor den Gerichten verhandelt werden konnte, ist nur zu verstehen auf dem Hintergrund der Denk- und Deutungsmöglichkeiten dieser Epoche. In dieser Weltsicht gehörte zur Realität der Menschen nicht allein die erfahrbare Verdinglichung des täglichen Lebens. Zu dieser Realität gehörte ebenso selbstverständlich und kaum hinterfragbar die verborgene, die außernormale Welt, die unsichtbare Welt hinter der Welt und die Durchgänge dorthin. Das schwer übersichtliche Gemenge aus spirituellen und materiellen, natürlichen und übernatürlichen Glaubensannahmen, das wir heute gemeinhin als Aberglaube bezeichnen, weil es aus unserer Sicht nicht in ein logisch stimmiges und konsistentes Weltbild zu passen scheint, war für die Menschen der Zeit sehr wohl stimmig und plausibel. Was "moderne" und "aufgeklärte" Menschen heute gerne als Betrug an ungebildeten Einfältigen oder angeblich grenzenlos Leichtgläubigen bezeichnen, erfaßt kaum etwas davon, wie die Menschen sich selbst erlebten. Die Möglichkeit einer Tierverwandlung hatte sie vielleicht erstaunt, weil sie über Gottes Ratschluß in dieser Sache rätselten. Wirklich irritiert hat sie das nicht. Und es wäre ein Irrtum anzunehmen, diese Sicht auf die Welt wäre schon vor langer Zeit verschwunden. Noch in den Jahren vor dem Zweiten Weltkrieg konnte man ihr begegnen. Im Rahmen seiner Feldforschungen in den 1930er Jahren notierte Konrad Müller die lakonische Auskunft: "Wie aus dem Menschen ein Tier werden kann? - Na er verwandelt sich eben! so beantwortet ein Bauer aus Schlierbach, Kreis Fritzlar meine Frage." (165)

Ausschließlich aus heutiger Perspektive betrachtet, kann man diese Welt nur von weitem besichtigen. Nähern kann sich nur, wer den Menschen der damaligen Zeit ihre Weltsicht nicht im nachhinein streitig macht. Der Werwolf gehörte zur kulturellen Erbschaft dieser Zeit und hatte erstaunlich vielgestaltige Gesichter. Vor seiner hexerischen Taufe durch die Dämonlogen konnte man in nordfranzösischen und englischen Texten des 12. Jahrhunderts auch ganz anderen Varianten des Werwolfs begegnen. Im "Lai du Bisclavret" (Lied vom Werwolf) der Marie de France, das vermutlich auf einer keltischen Sage beruht, ist der Werwolf ein edler Ritter. Im Zentrum der Geschichte steht nicht seine vom Schicksal aufgezwungene periodisch wiederkehrende Verwandlung in den Wolf, als vielmehr die Untreue seiner Frau. (166) Aus der gleichen Epoche stammt jene Legende des Giraldus Cambrenensis (1147-1223), nach der ein Mönch nächtens von einem Wolf angesprochen wird, der ihn bittet, ihn zu seiner totkranken Genossin zu begleiten, um ihr die Heilige Wegzehrung zu spenden, weil er um das Seelenheil der Sterbenden besorgt ist. Beide waren durch die Verwünschung eines heiligen Mannes in diese Gestalt geraten. Um dem Priester "ihres Menschenthumes zu versichern, streicht er ihr mit der Pfote die Wolfshaut vom Kopf bis zum Nabel herunter. Der Priester gab ihr das Sakrament und der Wolf zog ihr hierauf das Fell wieder über den Kopf". (167)

Unter den Händen der Dämonologen hatte das Werwolfmotiv freilich seinen narrativen Spielraum eingebüßt und vermochte keinen der mittelhochdeutschen Schriftsteller mehr zu einer literarischen Gestaltung anzufeuern. (168) Gleichwohl lebte das Motiv auch in den Zeiten seiner Dämonisierung im alltäglichen Sprachgebrauch fort. Der hessische Landgraf Wilhelm II. (+1509), der von seinen Räten eingesperrt worden war, weil sie ihn selbst und seine Untertanen vor seinem syphilitisch bedingten Schwachsinn schützen wollten, beschwerte sich, weil man ihm am Ort seiner Internierung die Speisen ohne angemessenes Eßgerät servierte. Er müsse sie mit Händen und Nägeln zerreißen "als ob wir unsinnig oder ein Werwolf gewest weren". (169) In Frankreich finden wir in der Mitte des 16. Jahrhunderts einen ganz ähnlichen metaphorischer Gebrauch des Loup-garou. Die gebildete Louize Charly (1525-1566) aus Lyon, die Sonette und Traktate veröffentlicht und die sich von Calvin als "vulgäre Courtisane" beschimpfen lassen muß, bezeichnet in ihrem "Débat de la folie et damour" (Lyon 1554) mit Loup-grou einen ungebildeten und ungepflegten Menschen, der trübsinnig, geistlos, ungesprächig, geizig, ignorant, starrsinnig und rücksichtslos sei. "Er versteckt sich hinter seinen Türen, speist allein und im Schmutz, schläft mit Brotkrümeln im Schnabel, trägt Hüte, die schmutzig sind von seinen fettigen Fingern und hält seine Westen mit rostigen Nadeln zusammen."

In den Nassauischen Grafschaften erging schließlich 1681 das Verbot, einen Menschen als Hexe, Zauberer oder Werwolf zu beschimpfen. Als Strafen wurden Turmhaft, Stockschläge oder 10 bis 50 Gulden angedroht. (170) Der düstere Gestaltwandler lebt in hessischen Sagen allerdings fort bis weit ins 20. Jahrhundert, wie Konrad Müller noch 1932 in der Schwalm nachgewiesen hat. (171) In Mecklenburg versucht Herzog Christian I. Louis den hexerischen Werwolfbezichtigungen den Wind aus den Segeln zu nehmen indem er 1688 eine Belohnung aussetzt: All jenen sichert er Geld und Straflosigkeit zu, die ihm einen überzeugenden Beweis ihrer Fähigkeiten dadurch verschafften, daß sie sich vor seinen Augen in ein Tier verwandelten. (172) Nicht ein Gulden soll in dieser Sache seine Schatulle verlassen haben.

Jetzt, im beginnenden Zeitalter der Rationalität, in dem die meisten Menschen nicht mehr wie im 15. und 16. Jahrhundert zufrieden sind mit den Auskünften "daß etwas so ist, wie es ist, weil Gott es so will", sondern darauf drängen zu erfahren, "wie" und nach welchen Gesetzmäßigkeiten etwas vor sich geht, endet auch die Epoche der gerichtlich beklagten Werwölfe. Daß dem naturwissenschaftlich forschenden Drang am Ende des 17. Jahrhunderts noch manche Hürde bevorstand, die es zu überwinden galt, beweist ein Blick in das "Thier-Buch" des gelehrten Dr. Conrad Gesner, das 1669 in Frankfurt erschienen war. Unter dem Stichwort "Von dem Ber-Wolff" fand der begierige Leser auf Seite 357 folgende Auskunft: "Dieses Thier wird in den grossen Indianischen Einöden, jedoch gar selten gefunden, und bißweilen von den Landfahrern, und also genandten Quacksalbern auff die Messen und Jahr-Märckte gebracht." Über seine Lebensgewohnheiten sagte der Text: "Dieses Thier ißt Äpfel, Birn und allerley andere Früchte, auch Brod und trinckt insonderheit gern Wein. Ist von Natur freundlich, vornehmlich gegen die Weibes-Bilder, gegen welche es seine Freundlichkeit auff vielerley Weise bezeiget".
Statistik
Beute insgesamt: 4.152.358,57 Kilo Fleisch
Opfer gebissen (Link): 150
Kämpfe: 14857
Siege: 12015
Niederlagen: 2842
Unentschieden: 0
Erbeutetes Gold: ~ 1.946.000,00 Gold
Verlorenes Gold: ~ 382.000,00 Gold
Trefferpunkte verteilt: 8750842.5
Trefferpunkte eingesteckt: 2715665.15
Die Eigenschaftswerte von Gullan Lord of the Darkness:
Charakterlevel: Stufe 143
Stärke: (319)
Verteidigung: (318)
Gewandtheit: (318)
Ausdauer: (318)
Geschicklichkeit: (104)
Erfahrung: (102643|102245)
Die Urahnenstatistik von Gullan Lord of the Darkness
Angetretene Prüfungen: 111
Bestandene Prüfungen: 85
Gescheiterte Prüfungen: 26
Wächter von Gullan Lord of the Darkness
Säuredrache
Wächterart: Säuredrache
Wächtername: Säuredrache
Angriff: (107)
Verteidigung: (106)
Ausdauer: (106)
Profildaten
Geschlecht: unbekannt
Alter: 31-40 Jahre
Wohnort: Bayern
ICQ-Nummer: ---
MSN Messenger: ---
Yahoo Messenger: ---
AIM-Name: ---
Jabber ID ---
Skype ID ---
Arena

Gullan Lord of the Darkness hat noch keinen Arenarang erreicht.
Gullan Lord of the Darkness hat bisher 3 Werwölfe erschaffen:
Blade-- IV -- Stufe 159 Beute 5327953.68 Kilo Fleisch
Tcheffie Stufe 130 Beute 3261543.63 Kilo Fleisch
Alkinator2 1860 Stufe 23 Beute 66151.75 Kilo Fleisch
 


© 2005 - 2024 CRATR.games GmbH - Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz